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Betriebsmedizin Leberle

Was ist eine Betriebsmedizin? Die DGUV Vorschrift 2 (DGUV-V2) regelt die Tätigkeit von Betriebsärzten und Sicherheitsfachkräften. Betriebe mit mehr als 10 Mitabeitern benötigen für gewöhnlich eine Kombination aus Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung.

Für Betriebe mit bis zu 10 Mitarbeitern gibt es ein vereinfachtes Modell. Grundsätzlich hat jeder Mitarbeiter das Recht auf eine Betreuung bei
einem Betriebsarzt. Gerne beraten wir Sie zum Thema Betreuungs-Bedarf nach DGUV-V2 und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot.

EINSATZGEBIETE:

Für die betriebsärztlichen Versorgung Ihrer Mitarbeiter ist die Präsenz und Betreuung vor Ort, sowie eine stetige Erreichbarkeit wichtig. Daher konzentrieren wir uns regional im Raum Oberpfalz und Niederbayern. Unser räumliches Einsatzgebiet für die arbeitsmedizinische Betreuung umfasst typischerweise

Oberpfalz: Großraum Regensburg, Schwandorf, Cham, Bad Kötzing, Wörth, Schierling, Bad Abbach

Niederbayern: Großraum Straubing, Kelheim, Neufarn, Landau, Deggendorf

Auch wenn Ihr Betrieb außerhalb dieser Gebiete liegt, erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot – sprechen Sie uns an!

UNSERE LEISTUNGEN

  • Arbeitsmedizinische Betreuung nach DGUV-V2 und ASiG

  • Beratung und Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung

  • Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

  • Beratung des Arbeitgebers in allen Fragen des betrieblichen Gesundheitsschutzes

  • regelmäßige Betriebsstättenbegehungen

  • Teilnahme an den Arbeitsschutz-Ausschuß-Sitzungen (ASA)

  • Beratung im Bereich der Notfallversorgung im Betrieb

  • Arbeitsmedizinische Vorsorge bzw. Beratung nach der Verordnung zur

  • Eignungsuntersuchungen

  • Untersuchungen für Tauchtauglichkeit (nach GTÜM e.V.)

  • Untersuchungen für Offshore-Tauglichkeit (nach DGMM-Richtlinien)

  • Atemschutzeignungsuntersuchung (Feuerwehr nach
    Eignungsbeurteilung Feuerwehr (gemäß § 7 (1)
    DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“)

  • Reisemedizinische Beratung inkl. Impfberatung

  • Unterweisungen nach BioStoffV und GefStoffV

  • Erstbelehrung nach Infektionsschutzgesetz (§43 IfSG)

  • Betriebliche Präventionsangebote und Gesundheitsaktionen

  • Unterstützung des betrieblichen Eingliederungsmanagements (“BEM” nach §167 SGB IX)

  • Beratung zu sozialmedizinischen Themen

  • Vermittlung der arbeitssicherheitstechnischen Betreuung durch Kooperationspartner
  • Unterstützung bei der Integration von (schwer-) behinderten und
    leistungsgewandelten Mitarbeitern

  • Begleitung (Wieder-) Eingliederung behinderter Menschen in den Arbeitsprozess